Rückerstattungen und Spesen

Über diese Seite können Rückerstattungen sowie Spesen gemäss dem Entschädigungs- und Spesenreglement des TV Wangs eingereicht werden.

Sämtliche Rückerstattungen an Einzelpersonen sind grundsätzlich über eines der nachfolgenden Formulare einzureichen. Dadurch werden alle notwendigen Angaben vollständig erfasst und eine effiziente sowie nachvollziehbare Bearbeitung der Auszahlungen sichergestellt.

Wichtige Informatione

Wichtige Informationen Spesen

Reisespesen

  • Werden wenn möglich vom Veranstalter vergütet.
  • Öffentliche Verkehrsmittel werden in der 2. Klasse gegen Beleg vergütet.
  • Für Privatfahrzeuge werden CHF 0.70 pro Kilometer vergütet. Fahrgemeinschaften sind wenn möglich zu bilden.

Verpflegung

  • Wird wenn möglich durch den Veranstalter oder den Verein organisiert.
  • Falls keine Verpflegung zur Verfügung gestellt wird, werden maximal CHF 20.00 pro Mahlzeit vergütet.

Kurse und Weiterbildungen

  • Kurskosten werden vom Verein übernommen.
  • Reisespesen werden gemäss der obenstehenden Regelung vergütet.

Allgemein

  • Spesen werden nur für tatsächlich entstandene Auslagen vergütet.
  • Spesen werden nur gegen Beleg oder gemäss den festgelegten Pauschalen ausbezahlt.

 

Rückerstattungsformular hier ausfüllen (mit Google Anmeldung)

Empfohlen für Mitglieder mit einem Google-Konto. Belege können direkt im Formular hochgeladen werden.

Rückerstattungsformular hier ausfüllen (ohne Google Anmeldung)

Für Mitglieder ohne Google-Konto. Das Formular kann ohne Anmeldung ausgefüllt werden. Erforderliche Belege sind nach dem Absenden separat einzureichen.

Entschädigungs- und Spesenreglement.pdf 256 KB